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Förderung & Vernetzung

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Die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Betriebsräten und Industrie- und Handelskammern ist uns wichtig. Um diese Zusammenarbeit zu fördern, haben wir eine Plattform - den DIS User Council - für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der DIS und Unternehmen bei schiedsrichterlichen Themen und zum Erfahrungsaustausch geschaffen. Darüber hinaus pflegen wir enge Verbindungen zu den deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs).

User Council

Der DIS User Council wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, die Beziehungen zwischen der DIS und Nutzern im Bereich Alternative Streitbeilegung und Schiedsverfahren zu fördern und weiterzuentwickeln. Im Rahmen ihres User Council organisiert die DIS zusammen mit In-house Counseln informelle regionale Diskussionsveranstaltungen, zu denen Unternehmensvertreter eingeladen sind. In diesen Sitzungen werden aktuelle, für Unternehmen relevante Themen diskutiert. Die Veranstaltungen bieten auch ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung innovativer Konzepte im Bereich ADR und Schiedsgerichtsbarkeit. Die Veranstaltungen des User Council finden in den Büros der DIS oder in den Räumlichkeiten der teilnehmenden Unternehmen statt.

Zu den Themen der vergangenen Veranstaltungen gehörten Technologiekompetenz in der Schiedsgerichtsbarkeit, Auswirkungen der Achmea-Entscheidung, die neue DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018, Konfliktmanager in der DIS-Schiedsgerichtsordnung 2018, Maßnahmen zur Steigerung der Prozesseffizienz, Interessenkonflikte aus institutioneller Sicht und Streitbeilegungsklauseln.

Die Veranstaltungen des User Council werden hier angekündigt:

Industrie - und Handelskammern

Die Deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten die Interessen der deutschen Wirtschaft. In Deutschland gibt es derzeit 79 Industrie- und Handelskammern, und die DIS hat Kooperationsvereinbarungen mit 24 Kammern geschlossen. Viele IHKs sind auch Mitglieder der DIS.

Die Zusammenarbeit mit den IHKs bedeutet, dass die IHKs ihren Mitgliedern eine Schiedsordnung anbieten, die sich auf die DIS-Schiedsgerichtsordnung bezieht. Geht bei der IHK ein Antrag auf Durchführung eines Schiedsverfahrens ein, leitet die Kammer den Antrag an die DIS weiter. Die Abwicklung des Verfahrens einschließlich der Korrespondenz mit den Parteien und Schiedsrichtern sowie die Abrechnung erfolgt durch die DIS. Für das Verfahren gilt die 2018 DIS-Schiedsgerichtsordnung. Die Ernennung von Schiedsrichtern erfolgt in der Regel jedoch durch den Präsidenten der Kammer.

Hier ist eine Liste der IHKs, die einen Kooperationsvertrag mit der DIS abgeschlossen haben:

Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Industrie- und Handelskammer Erfurt
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (Münster)
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/Kelheim
Industrie- und Handelskammer Siegen
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Industrie- und Handelskammer Ulm
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

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